Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der ARCHIMEDlife GmbH
Stand: März 2018
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Dienstleistungen der ARCHIMEDlife GmbH.
1.2 Soweit die Parteien einen schriftlichen Vertrag schließen, gehen die Regelungen des Vertrages diesen AGB vor, sofern Widersprüche zu den vorliegenden AGBs bestehen. In diesem Fall gelten diese AGB nur für jene Punkte, die nicht vom Vertrag geregelt werden.
1.3 ARCHIMEDlife GmbH beschäftigt sich mit der Durchführung bzw. Bereitstellung von biochemischen und genetischen Analysedienstleistungen, weiters auch mit der Entwicklung von neuen labordiagnostischen Tests und Bereitstellungen von Forschungs- und sonstigen Dienstleistungen im Life Science Bereich.
2. Begriffsdefinitionen Querverweise
2.1 „AGB“: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ARCHIMEDlife GmbH
2.2 „ARCHIMEDlife“: ARCHIMEDlife GmbH.
2.3 „Vertragspartner“: Der, allenfalls erst potentielle Vertragspartner von ARCHIMEDlife, und/oder jede Person, die Ansprüche aus einer Vorvertrags oder Vertragsbeziehung mit oder gegen ARCHIMEDlife ableitet.
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
3. Schriftform – Änderung der AGB
3.1 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder von diesen AGB abweichende Bedingungen sind nur dann wirksam, wenn sie von ARCHIMEDlife ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Dies gilt insbesondere für die Bestell und Einkaufsbedingungen des Vertragspartners, wenn diese mit diesen Bedingungen in Widerspruch stehen oder bestimmte Bedingungen ausschließen. Produktlieferbedingungen gelten entsprechend für Dienstleistungen. Auch Vertragserfüllungshandlungen oder die Annahme von Zahlungen durch ARCHIMEDlife gelten nicht als Zustimmung zu von diesen AGB abweichenden Vertragsbedingungen.
3.2 Von diesen AGB abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen gelten nur für das jeweilige Rechtsgeschäft, nicht jedoch für andere Rechtsgeschäfte, insbesondere nicht für Folgegeschäfte.
3.3 Änderungen dieser AGB gelten als genehmigt und sind auch für bestehende Verträge wirksam, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der geänderten AGB Widerspruch dagegen erhebt. Die Übermittlung der geänderten AGB kann auch auf elektronischem Weg (z.B. per E-Mail) erfolgen.
4. Angebot und Annahme
4.1 Sofern von ARCHIMEDlife nicht anders angegeben, sind ihre Angebote – entweder schriftliche Anbote oder solche, die per E-Mail versendet werden oder sich aus den auf der Homepage angeführten Leistungen ergeben unverbindlich.
4.2 Kostenvoranschläge von ARCHIMEDlife sind unverbindlich und entgeltlich Abschlagszahlung bei Nicht-Beauftragung.
4.3 Angebote von Vertragspartnern gelten erst dann als angenommen, wenn sie von ARCHIMEDlife schriftlich bestätigt oder tatsächlich ausgeführt worden sind. Bloße Zugangsbestätigungen stellen noch keine verbindliche Annahme des Angebots durch ARCHIMEDlife dar.
4.4 Angebote von Vertragspartnern können von ARCHIMEDlife innerhalb von vier Wochen ab Zugang angenommen werden.
5. Preise
5.1 Die Preise von ARCHIMEDlife verstehen sich in EURO (€) und als Nettopreise exklusive Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer). Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) wird zusätzlich in der jeweils gesetzlichen Höhe in Rechnung gestellt, sofern eine solche anfällt.
5.2 Preisangaben sind im Zweifel nicht als Pauschalpreis zu verstehen. Die Preise basieren auf den aktuellen Material und
Lohnkosten. Sollten sich diese Kosten ändern, kann ein Aufpreis auf die Preise erhoben werden.
6. Fälligkeit – Zahlungsbedingungen
6.1 Ist ARCHIMEDlife zur Vorleistung verpflichtet ist ARCHIMEDlife berechtigt nach alleinigem Ermessen eine Vorauszahlung zu verlangen; wenn nach Vertragsabschluss Umstände zu Tage treten, wonach sich die Liquiditäts- und/oder Vermögenssituation des Vertragspartnern wesentlich verschlechtert hat (dies wird insb. vermutet, wenn der Vertragspartner Zahlungen gegenüber ARCHIMEDlife nicht fristgerecht leistet), ist ARCHIMEDlife jedenfalls berechtigt, vor Beginn der Leistungserbringung oder, sofern diese bereits begonnen hat, vor Fortsetzung der Leistungserbringung, eine angemessene Vorauszahlung oder sonstige geeignete Sicherheit (z.B. Bankgarantie) zu verlangen. Sollte der Vertragspartner die Anzahlung oder Sicherheit nicht fristgerecht leisten oder beibringen, ist ARCHIMEDlife unter Setzung einer 14tägigen Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag oder seinen noch ausständigen Teilleistungen berechtigt. Der Vertragspartner kann aus einem solchen Rücktritt keine Ansprüche gegen ARCHIMEDlife, gleich welcher Art, ableiten.
Darüber hinaus behält sich die ARCHIMEDlife das Recht vor, den Vertrag ohne weitere Benachrichtigung zu kündigen, wenn ein Insolvenzverfahren gegen den Vertragspartner eingeleitet wird. Darüber hinaus werden alle ausständigen Kosten sofort fällig, wenn ein Konkursverfahren gegen den Partner eingeleitet wird oder der Vertragspartner die vereinbarte Zahlung einstellt. ARCHIMEDlife kann den Vertrag auch aus den oben genannten Gründen bei unvollständiger Lieferung durch den Vertragspartner kündigen. Im Falle einer Kündigung durch ARCHIMEDlife werden unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche der ARCHIMEDlife bereits erbrachte Leistungen (oder ein Teil davon) vertragsgemäß abgerechnet und bezahlt. ARCHIMEDlife behält sich jedoch vor, bereits gelieferte Produkte / Dienstleistungen zurückzufordern.
6.2 An und Abschlagszahlungen werden nicht verzinst.
6.3 Alle Zahlungen sind spesenfrei und ohne Abzug (z.B. Skonto) binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung ohne Abzug fällig.
6.4 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist, wenn auch nur hinsichtlich einer einzelnen Teilzahlung, verfallen gewährte Vergünstigungen (Rabatte, Abschläge, etc.) und werden der Rechnung zugerechnet bzw. nachverrechnet.
6.5 Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Vertragspartner nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von ARCHIMEDlife schriftlich anerkannt worden sind.
6.6 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Ab der zweiten Mahnung werden ohne weitere Vorankündigung automatisch € 40, Mahngebühren verrechnet. Weiters hat der Vertragspartner sämtliche über den vorgenannten Pauschalbetrag hinausgehenden Kosten, d.h. die für die Betreibung eines Anspruchs anfallenden Mahn und Inkassokosten sowie Rechtsanwaltskosten, zu ersetzen.
6.7 ARCHIMEDlife behält sich das Recht vor, etwaige Forderungen gegen offene Rechnungen aufzurechnen. Eingehende Zahlungen werden zuerst den Zinsen und dann dem Auftraggeber gutgeschrieben; ältere Rückstände sollen vor den jüngeren bezahlt werden. Kommt der Vertragspartner in Verzug mit der Zahlung oder einer sonstigen vertraglichen Verpflichtung, kann ARCHIMEDlife entweder auf Erfüllung des Vertrages bestehen und a) die Erfüllung eigener Verpflichtungen aufschieben, bis solche Zahlungen oder Verpflichtungen erfüllt sind b) den gesamten ausstehenden Betrag (sofort zahlbar) zurückzufordern und c) fällige Verzugszinsen berechnen oder den Vertrag unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche nach angemessener Frist kündigen v
6.8 Unbeschadet ihrer sonstigen Rechte ist ARCHIMEDlife im Fall des Zahlungsverzugs berechtigt, jegliche noch ausstehenden Leistungen oder Teilleistungen, gleich welcher Art, aufgrund des Vertrages oder anderer gleichartiger Verträge aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartnern bis zur vollständigen Zahlung des Entgelts einzustellen.
7. Rechte des Vertragspartners bei Verzug
7.1 Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch ARCHIMEDlife von mehr als vier Wochen steht dem Vertragspartner ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.
8. Leistungsausführung
8.1 Dem Vertragspartner zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen der Leistungsausführung durch ARCHIMEDlife gelten als vorweg genehmigt.
8.2 Sachlich gerechtfertigte Teillieferungen und -leistungen sind zulässig und können in Rechnung gestellt werden.
8.3 Materialien, die ARCHIMEDlife vom Vertragspartner zur Verfügung gestellt werden, sind an die ARCHIMEDlife GmbH, Leberstrasse 20/2, 1110 Wien, Österreich, Europa, kostenfrei zu liefern. Versand oder Lieferkosten gehen zu Lasten des Vertragspartners. Der Vertragspartner haftet für alle zur Verfügung gestellten Materialien und hält ARCHIMEDlife diesbezüglich schad- und klagslos.
8.4 Liefertermine gelten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, als voraussichtliche Liefertermine, die sich jedoch in begründete Fällen verschieben können. Die Einhaltung der (bestätigten) Liefertermine durch ARCHIMEDlife setzt voraus, dass der Vertragspartner rechtzeitig geeignete Unterlagen oder Material, insbesondere Muster oder Proben, zur Verfügung stellt. ARCHIMEDlife behält sich vor, Teillieferungen vorzunehmen und zu berechnen. Bei Vorliegen von unvorhersehbaren Umständen (wie z.B. bewaffneter Konflikt, behördliche Vorgaben, Fälle höherer Gewalt wie Feuer, Erdbeben, sonstige Naturkatastrophen, etc; Verspätung bei Transport und Zollabfertigung, Verkehrsbehinderung, Maschinenbruch, Material und Energieverlust, Schwierigkeiten und verspätete Zustellung durch Lieferanten, Nichtlieferung, verspätete Lieferung oder mangelhafte Qualität der von ARCHIMEDlife für die Ausführung der Bestellung benötigten Materialien) ist ARCHIMEDlife berechtigt, den Liefertermin entsprechend dem Umfang und der Dauer dieser Umstände und deren Folgen zu verlängern, ohne dadurch einen Kündigungsgrund zu setzen.
8.5 Hält ARCHIMEDlife die vereinbarten Lieferbedingungen – mit Ausnahme der in Punkt 8.4 angeführten Umstände – nicht ein, so kann der Vertragspartner den Vertrag nur unter Einhaltung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Beseitigung des Leistungsverzuges auflösen, und zwar nur dann, wenn ARCHIMEDlife Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
9. Geistiges Eigentum
9.1 Anbote, Projektentwürfe, Materialen zu Diagnostikinitiativen, Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen oder Markenrechte, technische oder sonstige Studien oder neu entwickelte Diagnostikmethoden etc., die von ARCHIMEDlife beigestellt oder durch Beitrag von ARCHIMEDlife entstanden sind, bleiben geistiges Eigentum von ARCHIMEDlife. Die Verwendung solcher Unterlagen außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung, insbesondere die Weitergabe, Bearbeitung, Veränderung, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung sowie Verbreitung mittels elektronischer Medien einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von ARCHIMEDlife.
9.2 Der Vertragspartner und ARCHIMEDlife verpflichten sich wechselseitig zur Geheimhaltung des ihnen aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
9.3 Soweit der Vertragspartner Informationen und Unterlagen an ARCHIMEDlife übergibt, hat er ARCHIMEDlife hinsichtlich aller Ansprüchen schad- und klaglos halten, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte gegenüber ARCHIMEDlife geltend gemacht werden.
9.4 Werden während eines Projektes neue geistige Eigentumsrechte geschaffen, ist ARCHIMEDlife ausschließlich Eigentümer und kann diese für sich beanspruchen und eintragen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Vertragspartner hat das Recht, die für ihn erstellten Ergebnisse nur innerhalb seines Unternehmens und unter diesem Vertrag zu verwenden.
10. Gewährleistung
10.1 Die Gewährleistungsfrist für die von ARCHIMEDlife erbrachten Leistungen beträgt 6 Monate ab der Leistungserbringung.
10.2 Rechte des Vertragspartners wegen Mängeln an den gelieferten Waren, erbrachten Dienstleistungen oder errichteten Werken setzen voraus, dass der Vertragspartner die gelieferte Ware oder das Werk innerhalb einer angemessenen Frist auf Mängel untersucht und diese ARCHIMEDlife innerhalb einer Frist von 7 Tagen ab Leistungserbringung (s. Pkt. 10.1.) schriftlich angezeigt werden (Mängelrüge). Versteckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen 7 Tagen nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird die Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die gelieferte Ware bzw. das Werk als genehmigt. Ansprüche aus Gewährleistung, Schadenersatz wegen des Mangels selbst und Irrtum sind in diesem Fall ausgeschlossen.
10.3 Unter Ausschluss der gesetzlichen Bestimmung des § 924 ABGB muss der Vertragspartner beweisen, dass von ihm behauptete Mängel bereits im Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren.
10.4 ARCHIMEDlife sind zur Mängelbehebung zumindest zwei Versuche einzuräumen.
10.5 Ein Wandlungsbegehren kann ARCHIMEDlife durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt.
10.6 Behebungen eines vom Vertragspartner behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis dieses vom Vertragspartner behauptenden Mangels dar.
10.7 Sind die Mängelbehauptungen des Vertragspartners unberechtigt, ist der Vertragspartner verpflichtet, ARCHIMEDlife entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen. Das Entgelt von ARCHIMEDlife bemisst sich in diesem Fall nach den tatsächlichen Aufwendungen.
10.8 Eine etwaige Nutzung oder Verarbeitung des mangelhaften Leistungsgegenstandes, durch welche ein weitergehender Schaden droht oder eine Ursachenerhebung erschwert oder verhindert wird, ist vom Vertragspartnern unverzüglich einzustellen, soweit dies zumutbar ist.
10.9 Die mangelhafte Lieferung oder Proben sind – sofern wirtschaftlich vertretbar – an ARCHIMEDlife zu retournieren.
10.10 Verbrauchsmaterialien, die für die Durchführung der Analysen verwendet wurden, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Dies gilt ebenso für den Fall eines mangelhaften Ergebnisses, wenn die ARCHIMEDlife übermittelten Proben nicht mängelfrei gewesen sind.
10.11 Es werden jene Produkteigenschaften geschuldet, die im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen und sonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insb. auch Kontrolle und Wartung) von ARCHIMEDlife, dritten Herstellern oder Importeuren vom Vertragspartner unter Berücksichtigung dessen Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden können. Der Vertragspartner hat ARCHIMEDlife hinsichtlich Regressansprüchen schad- und klaglos zu halten.
10.12 Während der Gewährleistungsfrist ersetzte Leistungen gehen in das Eigentum von ARCHIMEDlife über. Mängel, die auf Nachlässigkeit oder Missbrauch der Leistung durch den Vertragspartner oder Dritte zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Übliche Abweichungen in Umfang und / oder Qualität der gelieferten Dienstleistung stellen keinen Mangel oder keine Nichteinhaltung des Vertrages dar. Die Gewährleistung entfällt, wenn ohne schriftliche Zustimmung von ARCHIMEDlife ein Versuch zur Nachbesserung der von dem Vertragspartner oder einem nicht autorisierten Dritten erbrachten Leistungen unternommen wird. Rechnungen für solche Reparaturen werden von ARCHIMEDlife nicht akzeptiert, auch die Gewährleistungsfrist wird dadurch nicht verlängert.
11. Schadensersatzansprüche – Umfang der Haftung
11.1 Schadensersatzansprüche gegen ARCHIMEDlife sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von ARCHIMEDlife. Die Haftung von ARCHIMEDlife beschränkt sich in jedem Fall auf unmittelbare Schäden an der Lieferung. Die ARCHIMEDlife haftet nicht für Schäden an nicht vertragsgegenständlichen Waren, für entgangenen Gewinn sowie für direkte oder indirekte Folgeschäden. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners gegen die ARCHIMEDlife sind ausgeschlossen.
11.2 Gegenüber Vertragspartnern ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls von ARCHIMEDlife abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Diese Beschränkung gilt auch hinsichtlich des Schadens an einer Sache, die ARCHIMEDlife zur Bearbeitung übernommen hat.
11.3 Beschränkungen und Ausschlüsse der Haftung umfassen auch Ansprüche gegen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ARCHIMEDlife aufgrund Schädigungen, die diese dem Vertragspartner ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Vertragspartner zufügen.
11.4 Schadenersatzansprüche sind vom Vertragspartner bei sonstigem Verfall binnen 6 Monaten gerichtlich geltend zu machen.
11.5 Wenn und soweit der Vertragspartner für Schäden, für die ARCHIMEDlife haftet, Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossene Schadenversicherung (z.B. Haftpflicht, Kasko, Transport, Feuer, Betriebsunterbrechungsversicherung, usw.) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Vertragspartner zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung und beschränkt sich die Haftung von ARCHIMEDlife gegenüber dem Vertragspartnern insoweit auf die Nachteile, die dem Vertragspartnern durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen (z.B. höhere Versicherungsprämie).
12. Sonstiges
12.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag und seiner Durchführung ist das sachlich zuständige Gericht in Wien. ARCHIMEDlife ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner auch an dem Gericht zu klagen, das für dessen Sitz zuständig ist.
12.2 Erfüllungsort ist Wien.
12.3 Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie nationaler und internationaler Kollisionsnormen.
12.4 Sollten Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen sind dem Sinn und Zweck dieser Bedingungen entsprechend durch rechtswirksame und durchführbare Bestimmungen zu ersetzen, welche in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung den unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen so nahe kommen, wie rechtlich möglich. Dies gilt auch für den Fall etwaiger Vertragslücken.
12.5 Der Vertragspartner erteilt seine Zustimmung, dass ARCHIMEDlife übermittelte Daten automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden können und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass sämtliche den Vertragspartnern betreffenden Daten, insbesondere Stammdaten samt Angaben zu Bestellungen, die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen mit den Vertragspartnern bekannt geworden sind, an Mutter und Tochtergesellschaften von ARCHIMEDlife im Rahmen der Berichts, Controlling und Revisionswesen weitergegeben werden. Der Vertragspartner hat ein Widerrufsrecht laut Datenschutzgesetz.
12.6 Der Vertragspartner ist verpflichtet, ARCHIMEDlife Änderungen seiner Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird eine solche Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse des Vertragspartners gesendet werden.
12.7 ARCHIMEDlife ist berechtigt, nach eigener Wahl Subunternehmer mit der Leistungserbringung zu beauftragen.
13. Eigentumsvorbehalt
13.1 Die von ARCHIMEDlife an den Vertragspartner erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, einschließlich Zinsen und Kosten der Einziehung, Eigentum von ARCHIMEDlife. Dieses Recht bleibt vorbehalten, solange ARCHIMEDlife aus anderen Lieferungen Ansprüche gegen den Vertragspartner hat. Techniken und Methoden, die von ARCHIMEDlife entwickelt wurden, dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart. Der Vertragspartner darf das Knowhow im Zusammenhang mit den von ARCHIMEDlife erbrachten Leistungen zu keinem kommerziellen Zweck nutzen, es sei denn, es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart. Im Falle der Nichteinhaltung behält sich ARCHIMEDlife das Recht vor, eine Strafe (die nicht nach richterlichem Ermessen reduziert werden kann) in Höhe von EUR 20.000 pro Verstoß in Rechnung zu stellen.
14. Annahmeverzug
14.1 Im Fall des Annahmeverzugs des Vertragspartners ist ARCHIMEDlife berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag oder noch ausständigen Teilleistungen zurückzutreten. Als Annahmeverzug gilt insbesondere auch die Verletzung von den Vertragspartner treffenden Mitwirkungspflichten. Weitere aus dem Annahmeverzug des Vertragspartners resultierende Ansprüche von ARCHIMEDlife bleiben unberührt.
15. Übernahme – Gefahrenübergang/Gewährleistung
15.1 Der Versand der Ware/Dienstleistung/Bericht bzw. Befund erfolgt stets auf Gefahr des Vertragspartners, unabhängig vom vereinbarten Preis und auch dann, wenn ARCHIMEDlife die Sendung durchführt oder organisiert. Der Gefahrenübergang auf den Vertragspartner erfolgt daher mit dem Zeitpunkt der Übergabe in den Versand. Wird die Versendung aus den Räumlichkeiten der ARCHIMEDlife in der Leberstrasse 20/2, 1110 Wien, Österreich, Europa aus Gründen verzögert, die ARCHIMEDlife nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr von ARCHIMEDlife auf den Vertragspartner über, sofern dieser darüber benachrichtigt worden ist, dass das Produkt lieferbereit ist. Mit der solcherart erfolgten Übernahme geht die Gefahr auf den Vertragspartnern über und Gewährleistungsfristen beginnen zu laufen.
15.2 Die Gefahr für von ARCHIMEDlife angelieferte und am Leistungsort gelagerte Materialien trägt der Vertragspartner.
BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG UND BEREITSTELLUNG VON PROBEN
16. Bestellung von Proben
16.1 Der Vertragspartner kann bei ARCHIMEDlife entweder mittels schriftlicher oder elektronischer Bestellung oder durch Einsendung der von ARCHIMEDlife zur Verfügung gestellten Trockenblutkarten biochemische oder genetische Testdienstleistungen für spezifische Proben von spezifischen Patienten bestellen. Diese Bestellungen müssen von einem verantwortlichen Arzt des Patienten an ARCHIMEDlife übermittelt werden und eine Bestellung bzw. Anmeldung über das von ARCHIMEDlife zur Verfügung gestellte Webportal vornehmen.
16.2 Der Auftrag/die Bestellung muss eine Kopie der unterfertigten Einverständniserklärung des Patienten bzw. dessen gesetzlicher Vertreter enthalten; diese wird von ARCHIMEDlife entweder postalisch, per E-Mail oder mittels Webportal zur Verfügung gestellt.
16.3 ARCHIMEDlife behält sich das Recht vor, die Bearbeitung eines Auftrags oder einer Probe zu verweigern, wenn unvollständige Unterlagen übermittelt werden bzw. die Einverständniserklärung des Patienten fehlt.
17. Versand von Proben
17.1 Der Versand der Proben hat an ARCHIMEDlife GmbH, Leberstraße 20/2, 1110 Wien, Österreich zu erfolgen.
18. Probenanalyse und Bericht/Befunderstattung
18.1 Wenn die erforderlichen Unterlagen vorliegen und ARCHIMEDlife die Abarbeitung des Auftrages bestätigt hat, werden die übermittelten patientenspezifischen Proben, die auf den Trockenblutkarten oder anderem Medium vorhanden sind, analysiert und darüber ein entsprechender Bericht bzw. Befund verfasst.
18.2 Jede ARCHIMEDlife übermittelte Probe sowie die von ARCHIMEDlife durchgeführten beauftragten biochemischen und/oder genetischen Tests erfolgen auf dem höchsten und aktuellsten wissenschaftlichen und analytischen Standard. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass in seltenen Fällen genetische oder biochemische Tests nicht das richtige Ergebnis anzeigen, wenn beispielsweise die ARCHIMEDlife übermittelte Qualität des Materials nicht ausreichend ist oder aus unvorhersehbaren oder unbekannten Gründen fehlschlägt, die nicht im Voraus beeinflusst werden kann. In derartigen Fällen ist ARCHIMEDlife nicht verantwortlich und / oder haftbar für das unvollständige, möglicherweise irreführende oder sogar falsche Ergebnis der vorgenommenen Analyse, wenn dieser Umstand für ARCHIMEDlife nicht erkennbar war.
18.3 ARCHIMEDlife übermittelt die nach abgeschlossener Analyse verfassten Berichte bzw. Befunde entweder dem verantwortlichen Arzt postalisch an die von ihm angegebene ärztliche Adresse bzw. Spitalsadresse oder über das von ARCHIMEDlife zur Verfügung gestellte WEBPORTAL.
18.4 Jeder von ARCHIMEDlife verfasste und übermittelte Bericht bzw. Befund gilt nur für die dort angeführte bestimmte Probe, die unter den angegebenen Testbedingungen und -anforderungen getestet wurde. Für die Übermittlung und Mitteilung des Ergebnisses an den betreffenden Patienten ist ausschließlich der verantwortliche Arzt zuständig –ARCHIMEDlife haftet in diesem Zusammenhang nicht für Abzüge, Schlussfolgerungen oder Verallgemeinerungen, die vom verantwortlichen Arzt, dem Partner oder Dritten aus einem Bericht bzw. Befund gezogen werden.
18.5 Sollte ARCHIMEDlife die ursprüngliche Analyse bzw. den Bericht bzw. Befund nachprüfen müssen und dabei weiterführende zusätzliche Aufwendungen und Arbeiten erforderlich werden, so ist ARCHIMEDlife berechtigt, diese Mehrkosten zu verrechnen, sofern sich das ursprüngliche Ergebnis der Analyse bestätigt.
18.6 Die dem Verantwortlichen zur Verfügung gestellten Berichte bzw. Befunde können von ihm (je nach Umfang der Einwilligungserklärung des Patienten) bzw. dem betreffenden Patienten an den zuständigen Hausarzt oder Dritten übermittelt werden, wobei der von ARCHIMEDlife verfasste Bericht bzw. Befund dabei in seiner Form unverändert bleiben muss. Sollten sich Unklarheiten, Unzulänglichkeiten oder anderen mögliche Mängel in dem Bericht bzw. Befund für den verantwortlichen Arzt ergeben, so muss ARCHIMEDlife darüber unverzüglich schriftlich, elektronisch oder telefonisch unter der dem verantwortlichen Arzt bekannt gegebenen Hotline benachrichtigt werden und weitere Erläuterungen und eventuelle Änderungen des Berichtes bzw. Befunds bzw. eine erneute Analyse verlangt werden. ARCHIMEDlife wird unverzüglich eine erneute Untersuchung der Probe vornehmen.
19. Nutzung der an ARCHIMEDlife übermittelten Daten
19.1 Mit Auftragserteilung und Auftragsannahme durch ARCHIMEDlife stimmt der Vertragspartner zu, dass ARCHIMEDlife die übermittelten Daten speichern und für eigene kommerzielle und nicht kommerzielle Zwecke sowie insbesondere für wissenschaftliche Zwecke nutzen darf. Patientendaten, die ARCHIMEDlife übermittelt werden, werden von ARCHIMEDlife ausnahmslos anonymisiert genutzt werden. ARCHIMEDlife wird sicherstellen, dass die erhaltenen Daten anonymisiert werden und niemand Rückschlüsse auf den Patienten ziehen kann.
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