Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der ARCHImedline GmbH
Stand: August 2025
Download: 25_agb_archimedline.pdf
1. Geltungsbereich
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz als „AGB“ bezeichnet) der ARCHImedline GmbH (im Folgenden als uns/wir bezeichnet) in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung gelten für sämtliche vertraglichen Vereinbarungen, welche zwischen uns und gewerblichen Kunden (Unternehmer) abgeschlossen werden.
1.2. Änderungen und Ergänzungen der AGB sowie mündliche Abreden, die vom Inhalt dieser AGB abweichen, werden nur mit schriftlicher Bestätigung durch uns wirksam. Wir widersprechen ausdrücklich etwaigen allgemeinen Geschäfts- bzw Einkaufbedingungen des Kunden. Vom Kunden vorgelegte, von diesen AGB abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen haben keine Gültigkeit, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3. Änderungen dieser AGB werden nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden Vertragsbestandteil.
1.4. Die Geschäftsbedingungen sind auf unserer Website unter www.archimedline.com druckfähig als PDF hinterlegt.
2. Vertragssprache
2.1. Die Vertragssprache ist Deutsch. Alle sonstigen Informationen und Erledigungen werden in deutscher Sprache angeboten.
3. Anwendbares Recht, Gerichtstand und Erfüllungsort
3.1. Vertragsgrundlagen sind in folgender Reihenfolge: (i) schriftliche Einzelvereinbarungen/Angebote, (ii) Spezifikationen einschließlich Leistungs-/Produktdatenblätter, IFU (Instructions for Use), Sicherheitsdatenblätter (SDB), (iii) diese AGB, (iv) ergänzend dispositives österreichisches Recht als auch europarechtliche Vorgaben.
3.2. Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des IPRG.
3.3. Es wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien vereinbart.
3.4. Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
4. Vertragsabschluss
4.1. Sämtliche unserer Angebote sind Einladungen an den Kunden, ein Angebot zu stellen. Unsere Angebote sind freibleibend. Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot auf Vertragsabschluss dar. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung annehmen oder die bestellte Ware versenden.
4.2. In Katalogen, Preislisten, Prospekten, Anzeigen auf Messeständen, Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien (Informationsmaterial) angeführte Informationen über die von uns angebotenen Waren, die nicht uns zuzurechnen sind, sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich schriftlich zum Vertragsinhalt erklärt wurden.
5. Preise, Versandkosten, Fälligkeit und Verzug
5.1. Die angegebenen Preise verstehen sich in EURO (€) und als Nettopreise exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gesetzlichen Höhe in Rechnung gestellt, sofern eine solche anfällt. Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten werden zusätzlich berechnet und vor Vertragsabschluss gesondert ausgewiesen.
5.2. Der Kaufpreis ist mit Vertragsabschluss zur Zahlung fällig. Ein Skontoabzug bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
5.3. Bei Zahlungsverzug werden unternehmerische Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe (§ 456 UGB) verrechnet.
5.4. Im Verzugsfall sind wir berechtigt, pro Mahnung eine Mahngebühr von € 40,00 zu verrechnen.
5.5. Bei schuldhaft verursachten Rücklastschriften werden die uns von den Banken in Rechnung gestellten Spesen weiterverrechnet.
5.6. Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
5.7. Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen ist unzulässig.
6. Lieferung/Leistungserbringung
6.1. Die Lieferung erfolgt innerhalb von 30 Tagen ab Vertragsschluss, sofern nicht ausdrücklich ein anderer Liefertermin vereinbart wurde.
6.2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, liefern wir an die in der Bestellung angegebene Lieferadresse.
6.3. Die Ware wird entsprechend ihrer Beschaffenheit in handelsüblicher Weise verpackt.
6.4. Kann die Lieferung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erfolgen, insbesondere bei Nichtannahme trotz ordnungsgemäßer Benachrichtigung oder unrichtiger Adressangabe, sind wir berechtigt, nach erfolgloser Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Die Kosten der erfolglosen Zustellung trägt in diesem Fall der Kunde, sofern er die Unmöglichkeit der Zustellung zu vertreten hat.
6.5. Der Kunde hat erkennbare Transportschäden unverzüglich beim Zusteller und uns anzuzeigen. Eine Verletzung dieser Obliegenheit hat keine Auswirkung auf die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Verbrauchers.
6.6. Bei Mehrstück-Bestellungen sind wir zu Teillieferungen innerhalb der vereinbarten Lieferfrist berechtigt, sofern dies dem Kunden zumutbar ist. Zusätzliche Versandkosten entstehen dem Kunden dadurch nicht.
7. Gefahrenübergang
7.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an die erste Transportperson über, und zwar unabhängig davon, wer die Versandkosten trägt oder ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt. Dies gilt auch bei Teillieferungen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt allen Nebengebühren in unserem Eigentum.
8.2. Der Kunde hat bis zur vollständigen Bezahlung die Ware pfleglich zu behandeln. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu verständigen.
8.3. Eine Weiterveräußerung ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung zulässig. Bei Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung als an uns abgetreten.
8.4. Bei Zahlungsverzug sind wir nach erfolgloser schriftlicher Nachfristsetzung von 14 Tagen berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.
9. Gewährleistung
9.1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind binnen 14 Tagen ab Übergabe, versteckte Mängel binnen 14 Tagen ab Entdeckung schriftlich unter genauer Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Unterlässt der Unternehmer diese Anzeige, gilt die Ware als genehmigt. § 377 UGB findet sinngemäß Anwendung.
9.2. Verbrauchsmaterialien, die für die Durchführung der Analysen verwendet wurden, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
9.3. Es werden jene Produkteigenschaften geschuldet, die im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen und sonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insb. auch Kontrolle und Wartung) vom Vertragspartner unter Berücksichtigung dessen Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden können.
9.4. Die Ware ist bis zum Mindesthaltbarkeitsdatum zu verwenden bzw aufzubrauchen. Eine über das Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus gehende Gewährleistung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
10. Herstellergarantie
10.1. Soweit ein Hersteller eine freiwillige Zusage abgegeben hat, dass die Ware für eine bestimmte Zeit ordnungsgemäß funktioniert (Herstellergarantie) gelten die diesbezüglichen Garantien des Herstellers. Die Bedingungen und Beschränkungen der jeweiligen Herstellergarantien sind den jeweiligen Garantiebestimmungen zu entnehmen.
11. Haftung
11.1. Die Waren ausschließlich gemäß ihrer bestimmungsgemäßen Zweckbestimmung laut Kennzeichnung/IFU zu verwenden. Jede anderweitige oder nicht bestimmungsgemäße Verwendung ist unzulässig. Die Haftung wird bei Sachschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und höchstens bis zum gemeinen Wert der gekauften Waren beschränkt. Insbesondere haften wir nicht für einen entstandenen Verdienstentgang. Darüber hinaus haften wir nur für typische und vorhersehbare Schäden, dh für solche, mit deren Eintritt bei Vertragsschluss nach dem zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen vernünftiger Weise zu rechnen war. Ansprüche aus (Mangel-)Folgeschäden sowie aus Schäden, für die der Kunde Versicherungsschutz erhalten kann oder die vom Kunden beherrschbar sind, aus sonstigen mittelbaren Schäden und Verlusten oder entgangenem Gewinn sowie generell bloße Vermögensschäden, insbesondere aus mangelhafter, unterbliebener oder verspäteter Leistungserbringung, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden.
11.2. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes für den Fall, dass wir auch Produzent der verkauften Ware sind, bleiben unberührt.
11.3. Die Waren liefern Messwerte/Analysenergebnisse; die klinische Bewertung, medizinische Interpretation und Anordnung von Folgemaßnahmen obliegen ausschließlich dem Kunden und liegen außerhalb unserer Verantwortung.
11.4. Sollte der Kunde die Ware ohne Genehmigung weiterverarbeiten oder verändern, entfällt jede Haftung.
12. Sicherheitshinweis, Intended Use, IVDR-Compliance
12.1. Die von uns gekaufte Ware ist gemäß der Bedienungsanleitung handzuhaben und zu bedienen; eine der Bedienungsanleitung entgegengesetzte Handhabung bzw Bedienung der Ware liegt ausschließlich im eigenen Verantwortungsbereich des Kunden.
12.2. Der Kunde sichert zu, die Ware ausschließlich gemäß Intended Use sowie geltenden Normen, Leitlinien und Good Laboratory Practice zu verwenden.
12.3. Der Kunde gewährleistet, dass Lagerung, Transport, Installation, Kalibrierung, Wartung und Qualitätskontrolle gemäß IFU und Labor-Qualitätsmanagement (z. B. ISO 15189/ISO 17025) erfolgen. Temperatur- und Transportvorgaben (Kühlkette) sind einzuhalten.
12.4. Der Kunde verpflichtet sich, alle einschlägigen Vorschriften der Verordnung (EU) 2017/746 (IVDR) sowie sonstige nationale Durchführungsvorschriften einzuhalten. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, Aufwendungen und behördlichen Maßnahmen, die aus einer Verletzung dieser Pflichten resultieren, und stellt uns von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.
13. Exportkontrolle
13.1. Der Kunde verpflichtet sich, die einschlägigen Export- und Sanktionsbestimmungen einzuhalten.
13.2. Eine Weiterveräußerung der Waren in Staaten, die Embargo-Beschränkungen unterliegen, ist ohne schriftliche Zustimmung unsererseits unzulässig.
14. Rückverfolgbarkeit und Meldepflichten
14.1. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche gelieferten Produkte ab Übernahme eindeutig zu kennzeichnen, zu dokumentieren und so zu lagern, dass jederzeit eine Rückverfolgbarkeit im Sinne der EU-Verordnung 2017/746 (IVDR) gewährleistet ist.
14.2. Der Kunde hat auf Anfrage unverzüglich Auskunft über den Verbleib der gelieferten Ware sowie über nachgelagerte Vertriebspartner oder Endabnehmer zu erteilen.
14.3. Der Kunde verpflichtet sich, den Verkäufer unverzüglich und schriftlich zu informieren, wenn er Kenntnis von schwerwiegenden Vorkommnissen im Zusammenhang mit den gelieferten Produkten, Rückrufen, Sicherheitskorrekturmaßnahmen oder behördlichen Beanstandungen in seinem Land oder begründeten Verdachtsfällen einer Fehlfunktion oder Qualitätsabweichung erhält. Der Kunde hat in solchen Fällen alle verfügbaren Daten, Proben und Dokumentationen an uns zu übermitteln und dessen Anweisungen zur weiteren Vorgehensweise (einschließlich Rückrufmaßnahmen) unverzüglich Folge zu leisten und die regulatorischen Meldepflichten zu unterstützen.
14.4. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Aufzeichnungen zur Lagerung, Weitergabe und Anwendung der gelieferten Waren für mindestens 10 Jahre aufzubewahren und dem Verkäufer auf Verlangen Einsicht zu gewähren. Diese Pflicht gilt auch über die Beendigung der Geschäftsbeziehung hinaus.
15. Rücknahme und Entsorgung von Proben und Materialien
15.1. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Einhaltung der jeweiligen lokalen Umwelt- und Entsorgungsvorschriften. Er ist verpflichtet, beim Umgang mit Probenmaterial, Verbrauchsmaterialien, Reagenzien und deren Resten alle einschlägigen umwelt-, abfall- und gefahrenstoffrechtlichen Vorschriften einzuhalten.
15.2. Wir nehmen keine gebrauchten oder kontaminierten Produkte zurück, es sei denn, dies ist zwingend gesetzlich vorgeschrieben oder wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart (z. B. bei Rückrufen).
16. Schutz von Plänen und Unterlagen
16.1. An allen von uns erstellten Plänen, Skizzen, Hinweisen, Produktblättern, Berechnungen und sonstigen technischen Unterlagen behalten wir uns das Urheberrecht vor. Mit Vertragsabschluss und vollständiger Bezahlung erhält der Kunde eine nicht ausschließliche Werknutzungsbewilligung zur bestimmungsgemäßen Verwendung der Unterlagen für den konkreten Vertragszweck.
16.2. Die von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
16.3. Die Werknutzungsbewilligung umfasst ausschließlich die einmalige Nutzung für den vereinbarten Vertragszweck. Jede darüberhinausgehende Nutzung, insbesondere die gewerbliche Weitergabe an Dritte oder Verwendung für andere Projekte, bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung und zusätzlichen Vergütung.
17. Schlussbestimmungen
17.1. Force Majeure oder andere unvorhergesehene Hindernisse in unserer Sphäre entbinden uns von der Einhaltung der vereinbarten Verpflichtungen. Als Force Majeure gelten insbesondere auch Betriebs- und Verkehrsstörungen, Pandemien und Epidemien, nicht ordnungsgemäße Leistungserbringung von Unterlieferanten, Transportunterbrechungen oder Produktionseinstellungen; für die Dauer der vorangeführten Behinderung sind wir von der Verpflichtung zur Leistungserbringung befreit, ohne dass Ansprüche auf Preisminderung oder sonstigen Schadenersatz entstehen.
17.2. Jegliche Änderungen und Zusatzbestimmungen, sowie Ergänzungen oder Ausnahmen bedürfen der Schriftform. Mündliche Auskünfte oder schriftliche Zusagen von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen sind nicht verbindlich und nicht rechtswirksam.
17.3. Der Kunde hat uns Änderungen seiner Geschäftsadresse unverzüglich bekannt zu geben, solange die Vertragsabwicklung nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt uns bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
17.4. Die Nichtigkeit oder Teilnichtigkeit einer Bestimmung dieser AGB lässt alle übrigen Bestimmungen aufrecht. Die nichtige Bestimmung ist durch eine wirtschaftlich gleichwertige oder ähnliche, aber zulässige Bestimmung zu ersetzen.
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